Streitthema Sterbehilfe

 

„Erlösung“ oder Recht auf Sterben?

 Gesprächsabend des Reformierten Klubs

22. November 2001

Margund Belke*

 

Am 22. November 2001 fand im Gemeindesaal der Reformierten Stadtkirche ein Gesprächsabend zum Thema Sterbehilfe statt. Am Podium diskutierten Univ. Prof.  Dr. Martin Salzer, Univ. Prof.  Dr. Peter Kampits und, in Vertretung von Frau Dr. Werni, die sich entschuldigt hatte, Hospizseelsorger Mag. Weinberger.

Prof. Salzer grenzte einleitend das Thema der Diskussion ein: man muß unterscheiden zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Bei Sterbehilfe ist zu unterscheiden:

- Aktive Euthanasie, die Mord (§ 75 StGB) gleichzusetzen  ist

- Passive Euthanasie

- Indirekte Euthanasie, wo es einen Graubereich gibt

- Tötung auf Verlangen, ist in Österreich strafbar, § 77 StGB

- Beihilfe zum Selbstmord, ist in Österreich strafbar, § 78 StGB

Prof. Salzer schlug vor, die Diskussion auf die beiden letztgenannten Tatbestände zu konzentrieren. Er trat dafür ein, daß der Arzt die Möglichkeit haben soll, einem unheilbar Kranken, der es selber wünscht, beim Sterben zu helfen, Tötung auf Verlangen lehnte er ab.  

Prof. Dr. Martin Salzer

Prof. Kampits wies darauf hin, daß  das vielzitierte „Sterben in Würde“ sehr oft eine Illusion ist. Es gibt in Wien 35 Hospizbetten, auch wenige schwer kranke Menschen können betreut zu Hause sterben. Sterben wird zunehmend verdrängt, es sollte aber wieder als Teil des Lebens anerkannt werden. Es besteht Einvernehmen, daß Autonomie und Selbstbestimmung wesentliche Elemente des Lebens sind, dies sollte auch für das Sterben gelten. Dem vielzitierten Recht auf Leben steht die Lebenspflicht gegenüber. Es ist klar, daß eine allgemeine Regelung, was Würde des Menschen ist, kaum möglich ist, es sollten aber klarere Regelungen geschaffen werden, auch um Ärzte aus der Grauzone zu holen.

Herr Mag. Weinberger stimmte diesen Ausführungen weitgehend zu. Bei der Frage nach Autonomie und Selbstbestimmung des Menschen muß man sich auch Fragen, was einen Menschen bewegt, der sterben will, bzw. wieweit ein schwer kranker Mensch, der meistens mit schweren Medikamenten behandelt wird, noch zu autonomen Entscheidungen fähig ist. Sterbebegleitung ist sehr wichtig.

In der anschließenden lebhaften Diskussion zeigte sich, daß jede versuchte Antwort neue Fragen aufwirft. Wenn sterben aus der Gemeinschaft fallen heißt, wie ist es mit der Abschiebung von Alten und Behinderten in Heime? Was kann der Kranke nicht mehr ertragen bzw. was wird für Familie und Angehörige unzumutbar? Es wurde auch berichtet, daß manchmal auch das Vorhandensein eines tödlichen Gifts helfen, das Leben weiter zu ertragen. Es wurden auch sehr persönliche Erlebnisse berichtet, sowohl Erlebnisse mit Krankheit und Tod naher Angehöriger als auch die Frage, wie jede/r von uns mit Krankheit, Behinderung, Alter umgehen wird.

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Dr. Margund Belke, Presbyterin in der Reformierten Stadtkirche