Streitthema
Sterbehilfe
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„Erlösung“
oder Recht auf Sterben? |
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Gesprächsabend
des Reformierten Klubs
22. November 2001
Margund
Belke*
Am
22. November 2001 fand im Gemeindesaal der Reformierten Stadtkirche ein Gesprächsabend
zum Thema Sterbehilfe statt. Am Podium diskutierten Univ. Prof.
Dr. Martin Salzer, Univ. Prof. Dr.
Peter Kampits und, in Vertretung von Frau Dr. Werni, die sich entschuldigt hatte,
Hospizseelsorger Mag. Weinberger.
Prof.
Salzer grenzte einleitend das Thema der Diskussion ein: man muß unterscheiden
zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Bei Sterbehilfe ist zu unterscheiden:
-
Aktive Euthanasie, die Mord (§ 75 StGB) gleichzusetzen ist
-
Passive Euthanasie
-
Indirekte Euthanasie, wo es einen Graubereich gibt
-
Tötung auf Verlangen, ist in Österreich strafbar, § 77 StGB
-
Beihilfe zum Selbstmord, ist in Österreich strafbar, § 78 StGB
Prof.
Salzer schlug vor, die Diskussion auf die beiden letztgenannten Tatbestände zu
konzentrieren. Er trat dafür ein, daß der Arzt die Möglichkeit haben soll,
einem unheilbar Kranken, der es selber wünscht, beim Sterben zu helfen, Tötung
auf Verlangen lehnte er ab.
Prof. Dr. Martin Salzer
Prof.
Kampits wies darauf hin, daß das
vielzitierte „Sterben in Würde“ sehr oft eine Illusion ist. Es gibt in Wien
35 Hospizbetten, auch wenige schwer kranke Menschen können betreut zu Hause
sterben. Sterben wird zunehmend verdrängt, es sollte aber wieder als Teil des
Lebens anerkannt werden. Es besteht Einvernehmen, daß Autonomie und
Selbstbestimmung wesentliche Elemente des Lebens sind, dies sollte auch für das
Sterben gelten. Dem vielzitierten Recht auf Leben steht die Lebenspflicht gegenüber.
Es ist klar, daß eine allgemeine Regelung, was Würde des Menschen ist, kaum möglich
ist, es sollten aber klarere Regelungen geschaffen werden, auch um Ärzte aus
der Grauzone zu holen.
Herr
Mag. Weinberger stimmte diesen Ausführungen weitgehend zu. Bei der Frage nach
Autonomie und Selbstbestimmung des Menschen muß man sich auch Fragen, was einen
Menschen bewegt, der sterben will, bzw. wieweit ein schwer kranker Mensch, der
meistens mit schweren Medikamenten behandelt wird, noch zu autonomen
Entscheidungen fähig ist. Sterbebegleitung ist sehr wichtig.
In der anschließenden lebhaften Diskussion zeigte sich, daß jede versuchte Antwort neue Fragen aufwirft. Wenn sterben aus der Gemeinschaft fallen heißt, wie ist es mit der Abschiebung von Alten und Behinderten in Heime? Was kann der Kranke nicht mehr ertragen bzw. was wird für Familie und Angehörige unzumutbar? Es wurde auch berichtet, daß manchmal auch das Vorhandensein eines tödlichen Gifts helfen, das Leben weiter zu ertragen. Es wurden auch sehr persönliche Erlebnisse berichtet, sowohl Erlebnisse mit Krankheit und Tod naher Angehöriger als auch die Frage, wie jede/r von uns mit Krankheit, Behinderung, Alter umgehen wird.
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Dr.
Margund Belke, Presbyterin in der Reformierten Stadtkirche